Liebe Schüler*innen und Eltern,
die Corona Pandemie verändert unsere Lebensumstände derzeit in nicht gekannter Weise.
Unser gewohnter Alltag ist außer Kraft gesetzt, unerwartete neue Herausforderungen waren und sind zu bewältigen. Täglich ereilen uns neue Nachrichten, Hinweise und Empfehlungen rund um das Thema Corona.
Dabei ist es nicht immer einfach, den Überblick über die vielen hilfreichen Informationen zu bewahren.
An dieser Stelle fassen wir daher für Sie / Euch regelmäßig aktuelle Informationen und interessante Links aus dem Themenfeld Familie / Soziales zusammen.
Neuigkeiten vom 19.05.21
Ab 24. Mai Impfpriorisierung in Arztpraxen aufgehoben
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt teilte in einer Presseinformation mit, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen ab dem 24. Mai 2021 mit allen zugelassenen Impfstoffen ohne vorgegebene Priorisierung impfen können.
https://medienservice.sachsen.de/medien/news/251536/download_pdf
Welche Regeln gelten in den Kindertageseinrichtungen und Schulen, wenn die „Bundesnotbremse“ nicht gilt?
Welche Regeln in den Kindertageseinrichtungen und Schulen gelten, wenn die „Bundesnotbremse“ nicht gilt, erläutert das Sächsische Staatsministerium für Kultus auf dem SMK-Blog. So finde in den Grundschulen – im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen – kein Wechselunterricht mehr statt. Die Schulbesuchspflicht bleibe aber weiterhin aufgehoben.
Sommerferienpass 2021 in Vorbereitung
In zehn Wochen beginnen in Sachsen die Sommerferien. Der Ferienpass mit den bekannten Elementen LVB-Fahrkarte, Zooeintritt, Tagesfahrten und zahlreichen Angeboten von Partnerinnen und Partner aus den Bereichen Kultur, Freizeit, Jugendarbeit und Unternehmen ist in Vorbereitung. Um möglichst gut auf die dann geltenden Regelungen zum Infektionsschutz einzugehen, werden diese Angebote wieder online veröffentlicht. Daneben gibt es den gedruckten Ferienpass mit Fahrkarte und Verzeichnis aller Angebotspartner/-innen. Diese werden in den nächsten Wochen gezielt angeschrieben. Im Mittelpunkt stehen möglichst viele Angebote im Freien mit Bewegung und Begegnung. Die Informationen werden dann auf der Internetseite des Ferienpass veröffentlicht.
https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/ferienangebote/ferienpass/
krisenchat.de
Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich ein neues kostenfreies und professionelles Angebot zur Beratung junger Menschen etabliert: krisenchat.de. Die Beratung erfolgt täglich 24 Stunden. Der Chat ist per SMS und über den Messengerdienst WhatsApp erreichbar.
Notfallkontakte für Familien in schwierigen Situationen in Leipzig
Die Corona-Pandemie führt zu großen Belastungen. Aber auch andere Situationen können belastend sein. Unter der Adresse www.leipzig.de/familiennotfall findet sich daher eine Übersicht über Notfallkontakte mit Verweis auf Telefonnummern und Webseiten.
Kinderreport Deutschland 2021
Der diesjährige Kinderreport Deutschland 2021, den das Deutsche Kinderhilfswerk regelmäßig herausgibt, widmet sich der Mediensucht und der exzessiven Mediennutzung im Spannungsfeld von gesundem Aufwachsen und medialer Teilhabe von Kindern. Insbesondere durch die Corona-Pandemie und Einschränkung physisch-sozialer Kontakte sei Medienkonsum junger Menschen gestiegen. Wichtig sei daher, auch im digitalen Raum die Rechte von Kindern zu schützen, damit sie die Chancen für die Persönlichkeitsentwicklung, die sich durch Medien bieten, nutzen können, aber vor Gefahren geschützt werden.
Neuigkeiten vom 24.03.21
Übersicht der Leipziger Osterferien-Angebote
Liebe Kinder und Jugendliche,
da eure Winterferien dieses Jahr früher begannen, kürzer ausfielen und die Osterferien dafür verlängert wurden, haben wir uns überlegt, euch unter den besonderen Umständen in diesem Jahr auch für die Osterferienzeit ein kleines Programm mit Ferienangeboten zusammenzustellen.
Da Präsenzangebote nach wie vor kaum möglich sind, findet ihr im Rahmen der Osterferien-Angebotsübersicht vor allem Onlineangebote, daneben jedoch auch tolle "To-Go-Angebote", wie zum Beispiel Bastelanleitungen plus Materialien, die ihr abholen könnt, um dann zu Hause kreativ zu werden oder euch zum gemeinsamen Basteln und Werkeln online zu treffen. Die Angebote finden größtenteils in der Ferienzeit vom 29. März bis 11. April 2021 statt. Einige Angebote können jedoch auch darüber hinaus genutzt werden.
Im hinteren Teil der Broschüre findet ihr dann auch wieder die Kontaktdaten aller Kooperationspartner/-innen des Ferienpasses, die ihr als Wegweiser zu Freizeitangeboten auch über die Ferienzeit hinaus nutzen könnt. Da sich die Situation derzeit ständig verändert und mit der Zeit bestimmt auch wieder andere Angebote möglich sein werden, lohnt es sich, immer mal wieder auf den verschiedenen Internetseiten der Kooperationspartner/-innen nach weiteren Angeboten zu schauen.
Neuigkeiten vom 18.03.21
FAQ Selbsttest an Schulen
In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von »Laienselbsttests« macht Präsenzunterricht wieder möglich. Die an den Schulstandorten stattfindenden Selbsttests geben Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal Klarheit über die Infektionslage am Schulstandort. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung im Schulbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/
weiterführende Informationen zum Corona-Selbsttest
Zum „Coronatest in Eigenregie“, also zu sogenannten Laien-Schnelltest, gibt das Deutsche Ärzteblatt in einem Fachaufsatz einen Überblick über die Chancen der Test sowie die zur Eigenanwendung zugelassenen Test und erläutert die medizinischen Hintergründe.
Wichtig sind folgende Aussagen:
„Ein positives Ergebnis im Antigentest ist nicht als Diagnose zu verstehen, sondern als Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2. Es soll zur eigenverantwortlichen häuslichen Absonderung führen und muss durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ein negatives Ergebnis stellt immer nur eine Momentaufnahme dar und hat eine ‚Gültigkeit‘ von ca. 24 Stunden (…). Es darf nicht zu falscher Sicherheit und der Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen führen.“
https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=218232
Notfallkontakte für Familien in schwierigen Situationen in Leipzig
Die Corona-Pandemie führt zu großen Belastungen. Aber auch andere Situationen können belastend sein. Unter der Adresse www.leipzig.de/familiennotfall findet sich daher eine Übersicht über Notfallkontakte mit Verweis auf Telefonnummern und Webseiten.
https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/kinder-jugend-und-elternhilfe/kinder-und-jugendschutz/familiennotfallkontakte/
Um die Fragen, ob die psychische Gesundheit junger Menschen durch die Pandemie gefährdet ist und wie Eltern konkret mit dem Lockdown umgehen können, zu beantworten, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) in einer Übersicht Fakten für Familien zur Zeit der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt.
https://www.dgkjp.de/
Außensportanlagen der Stadt Leipzig können wieder genutzt werden
Die Lockerung gilt für Sportanlagen frei zugänglichen Sportanlagen. Über die Nutzung der verpachteten Sportanlagen hingegen entscheiden die Pachtsportvereine als Betreiber selbst.
Im Innenbereich, also zum Beispiel bei Sporthallen, bleiben die kommunalen Sportstätten für den Freizeit- und Amateursport der Vereine zunächst weiterhin geschlossen.
https://www.leipzig.de/news/news/kommunale-aussensportanlagen-duerfen-wieder-benutzt-werden/
Neuigkeiten vom 10.03.21
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt eine neue Verordnungzum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung). Diese tritt am 8.März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.März 2021 außer Kraft.
Wie die weiteren Öffnungsschritte für Schulen aussehen
Ab dem 15. März können auch die weiterführenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in den vergangenen drei Monaten keinen Präsenzunterricht hatten. Dabei müssen die Klassen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.
Was für Abschlussklassen gilt
Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Präsenz statt. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Präsenzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.
Besondere Zutrittsregelungen für Schulen ab 15. März
Ab dem 15. März ist Personen der Zutritt zum Gelände der Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Schüler der Primarstufe sind von dieser Regelung ausgenommen. Die ärztliche Bescheinigung oder der Test dürfen nicht älter als drei Tage zurückliegen. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach Betreten der Schule ein Test durchgeführt wird.
Es gilt Maskenpflicht
Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann Von der Maskenpflicht im Unterrichtsraum ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen.
Es gelten weiterhin so genannte Betriebseinschränkungen
Beispielsweise sei der Aufenthalt auf dem Gelände von Kindertageseinrichtungen und Schulen Personen untersagt, die mit dem Coronavirus infiziert seien oder mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchsstörungen, Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten oder innerhalb der vergangenen 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person gehabt hätten.
Über den genauen „Fahrplan für Schulöffnungen“ informiert das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/05/fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest/
Hotline für die Beratung von Familien unterstützt weiterhin das Bürgertelefon
Das Amt für Jugend und Familie und das Amt für Bildung ergänzen weiterhin das Bürgertelefon der Stadt mit einer Hotline zur Beratung zu den Themen Kinder, Jugendliche und Familien. Eltern, die Fragen zur Freizeitbeschäftigung für ihre Kinder haben, werden ebenso beraten, wie Familien, die Tipps zum Umgang mit ihren Kindern im „Lockdown“ benötigen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass trotz der Öffnungen von Grundschulen und Kindertageseinrichtungender Bedarf nach Beratungen groß ist.Die telefonische Beratung erfolgt vorerst bis zum 12. März jeweils montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr über die Rufnummer 03411230. Die Hotline für Familien ist dann über die Durchwahl 4 erreichbar. Ziel der Beratung ist es, Eltern und Familien in dieser schwierigen Zeit trotz eingeschränkter persönlicher Kontakte niedrigschwellig zu unterstützen und mit einem offenen Ohr für sie da zu sein. Hierfür stehen erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Schulsozialarbeit, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit zur Verfügung
Ergebnisse der MPK vom 03.03.2021 - Öffnungsperspektiven in 5 Schritten
Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 03. März 2021 in einer Videoschaltkonferenz weitere Maßnahmen und die Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie erörtert. Dabei wurde ein gemeinsamer Beschluss gefasst, der unter anderem folgende beinhaltet:
- Ab März / April solle die Corona-Schutzimpfung auch durch Haus- und Fachärzte sowie Ärztinnen erfolgen.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig einmal pro Woche durch einen Schnelltest testen lassen können.
- Der Lockdown solle grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden.
- „Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. (…) In allen Fällen trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“) oder vor der Zusammenkunft ein Selbsttest von allen Teilnehmenden durchgeführt wird.“
- Weitere Öffnung sollen in fünf Schritten erfolgen.
- Homeoffice müsse durch Arbeitergeber/-innen weiterhin bis zum 30. April ermöglich werden.
- Eine Kontaktnachverfolgung in elektronischer Form solle durch die Länder sichergestellt werden. - „Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten.“
Foto: Bundesregierung
Neuigkeiten vom 22.02.21
Aktuelle Online-Veranstaltungen für Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie
Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig bietet in den nächsten Wochen verschiedene Online-Veranstaltungen für Eltern an:
Wann? | Thema | Zielgruppe |
---|---|---|
23. Februar |
Bedürfnisse für mehr Wohlbefinden im Familienalltag erforschen |
für Eltern mit Kindern im Alter bis 18 Jahren |
22. März |
Immer Stress mit den Regeln? – Familienregeln werteorientiert gestalten |
für Eltern mit Kindern im Alter bis zwölf Jahre |
8. April |
Entwicklungsaufgaben erfolgreich meistern! |
für Eltern mit Kindern im Alter bis 18 Jahre |
19. April |
Sprache schafft Wirklichkeit – entwicklungsfördernde Kommunikation in der Familie |
für Eltern mit Kindern im Alter bis 18 Jahre |
3. Mai |
Familienleben in der Pubertät |
für Eltern mit Kindern in der Pubertät |
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Seite des Kinderschutzbun-des Leipzig. Fragen und andere Themenwünsche werden per E-Mail unter und unter der Rufnummer 0152 29128218 sehr gern angenommen.
https://www.dksb-leipzig.de/veranstaltungen/
Tutoren geben Online-Nachhilfe
Die studentische Initiative naklar.io greift jungen Menschen im Distanzunterricht bundesweit mit kos-tenloser Online-Nachhilfe unter die Arme. In Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus steht eine Vielzahl von engagierten Tutorinnen und Tutoren für Schülerinnen und Schüler auf einen Klick zur Verfügung.
Hotline für die Beratung von Familien unterstützt weiterhin das Bürgertelefon
Das Amt für Jugend und Familie und das Amt für Bildung ergänzen weiterhin das Bürgertelefon der Stadt mit einer Hotline zur Beratung zu den Themen Kinder, Jugendliche und Familien. Eltern, die Fragen zur Freizeitbeschäftigung für ihre Kinder haben, werden ebenso beraten, wie Familien, die Tipps zum Umgang mit ihren Kindern im „Lockdown“ benötigen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass trotz der Öffnungen von Grundschulen und Kindergärten der Bedarf nach Beratungen groß ist.
Die telefonische Beratung erfolgt vorerst bis zum 5. März jeweils montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr über die Rufnummer 0341 123-0. Die Hotline für Familien ist dann über die Durchwahl 4 erreich-bar. Ziel der Beratung ist es, Eltern und Familien in dieser schwierigen Zeit trotz eingeschränkter persönlicher Kontakte niedrigschwellig zu unterstützen und mit einem offenen Ohr für sie da zu sein. Hierfür stehen erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Schulsozialarbeit, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit zur Verfügung.
Umgang mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz in der Schule
Um Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und die pädagogischen Fachkräfte im Hort zu schützen, sind in der Schule medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Über die Details der Maskenpflicht und zum Umgang mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz in der Schule informiert das Sächsisches Staatsministerium für Kultus.
Aktualisierung der Nationalen Teststrategie zum Schutz vor dem Corona-Virus
Die Bundesregierung hat heute angekündigt, die Teststrategie zum Schutz vor dem Corona-Virus zu aktualisieren. Ab März dieses Jahres solle es kostenlose Tests in kommunalen Testzentren oder Apotheken geben. Außerdem sollen „Laien-Selbst-Tests“ verfügbar werden.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-lage-spahn-1854626
Neuigkeiten vom 12.02.21
Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Weisung an die Jobcenter veranlasst, einen Mehrbedarf im SGBII für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Homeschooling notwendig sind. Die Übernahme der Kosten komme rückwirkend zum 1.Januar in Betracht. Notwendig hierfür sei aber, dass ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGBII bestehe und für den Distanzunterricht benötigte Geräte nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe des Mehrbedarfes dürfe 350 Euro nicht übersteigen. Details können folgendem Link entnommen werden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf
Grundschulen und Kindertageseinrichtungen öffnen zum 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb
Der Freistaat Sachsen plant nach einer Mitteilung der Sächsischen Staatsministerium für Kultus die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zum 15.Februar im eingeschränkten Regelbetrieb. Für die Grundschülerinnen und Grundschüler ist die Schulbesuchspflicht dabei aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gilt weiterhin die häusliche Lernzeit. Details zu den Regelungen sind auf dem Blog des Staatsministeriums für Kultus veröffentlicht.
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/10/faq-schulbetrieb-in-der-primarstufe/
Plakat zu Familiennotfallkontakten
Um in der schwierigen Zeit der weltweiten Corona-Pandemie die bestehenden Hilfsangebote besser bekannt zu machen, gibt das Amt für Jugend und Familie ein Plakat mit Familiennotfallkontakten heraus. Kinder, Jugendliche und Familien finden darauf Telefonnummern und Webseiten zu wichtigsten Ansprechpartnern. Diese können helfen oder Hilfe vermitteln, wenn sich Kinder alleingelassen fühlen, Eltern sich überfordert sehen oder wenn man sich einsam und hilflos fühlt.
Hier steht das Plakat zum Download zur Verfügung.
https://cloud.uni-jena.de/s/6T6srBGJASeySqJ#pdfviewer
Neuigkeiten vom 02.02.21
Online-Eltern-Veranstaltung des Deutschen Kinderschutzbund e.V.
Themenabend für Eltern des Familienbildungsangebot "Hand in Hand - mobile Familienbildung in Leipzig Mitte/Süd
„Wut und Trotz bei Kindern“
Kinder, die häufig wütend werden, sind anstrengend für ihre Umgebung, werden oft bestraft und können zerstörerisch für sich und andere sein. Dabei ist Wut ein wichtiges und hilfreiches Gefühl, dass Kinder gut für sich und ihre Entwicklung nutzen können, wenn sie erkannt haben, was hinter ihre Wut steckt und lernen, ihre Wut zu kontrollieren und konstruktiv zur Erreichung ihrer Ziele einzusetzen. Wir werden an diesem Abend besprechen, wie Eltern ihre Kinder dabei unterstützen können.
Am 16.02.2021 findet von 19:00 20:30 Uhr ein Vortrag zu Wut und Trotz bei Kindern statt. Hier gibt es Infos und die Anmeldung.
Homepage KidKit - internetbasiertes Informations-, Beratungs und Hilfsangebot für junge Menschen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Familien mit Suchterkrankungen (einschließlich Glückspielsucht), Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.
KidKit liefert betroffenen Kindern und Jugendlichen altersgerechte, fundierte und ausführliche Infos zu den Themen "Sucht in der Familie", "Häusliche und Sexuelle Gewalt" sowie "psychische Erkrankungen in der Familie".
https://www.kidkit.de/index.php
„Wir möchten Dich mit unserer Seite unterstützen, Lösungen für Deine Probleme zu finden, um besser mit Deiner Situation Zuhause klarzukommen. Beratung und Hilfe bekommst Du online: anonym und kostenlos und Deine Mail wird garantiert innerhalb von 24 - 48 Stunden beantwortet.“
https://kidkit.beranet.info/ueber-uns.html
Mittagessenversorgung für Bezieher von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziert. Die Kosten für die Mittagsversorgung werden auch weiterhin übernommen, wenn die Mahlzeit nach Hause geliefert wird. Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchsberechtigt auf Leistungen des Bildungspaketes sind. Das sind Berechtigte auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen.
Details und wichtige Hinweise finden sich auf der Internetseite der Stadt Leipzig.
- Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bitte an das Jobcenter Leipzig, 0341 913-10705, E-Mail-Adresse: ,
- Empfänger/-innen von Wohngeld/Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen wenden sich bitte an das Sozialamt, 0341 123-6501, E-Mail-Adresse: .
https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/bildung-und-teilhabe-mittagessenversorgung/
Neuigkeiten vom 27.01.21
Digitaler Winter-Ferienpass
Ab dem kommenden Freitag, 29. Januar 2021 steht der Winterferienpass 2021 im PDF-Format auf der Website des Ferienpasses zum Download bereit. Die zahlreichen Kooperationspartner haben hierfür viele spannende und kreative Online-Angebote vor-bereitet. Diese reichen von musealen Angeboten, wie z. B. einem Online-Entdecker-Spiel des Naturkundemuseums bis hin zu Online-Breakdance-Workshops, Filmvorführungen und digitalen Bastelangeboten. Daneben finden sich auch zahlreiche Links, die auf viele weitere Angebote für Kinder und Jugendliche von lokalen und überregionalen Einrichtungen verweisen.
Rückfragen zum Ferienpass werden unter der E-Mail-Adresse sehr gern beantwortet.
https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/ferienangebote/ferienpass/
Beantragung von Kinderkrankengeld
... bei Nicht-Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantwortet Fragen zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld bei der Nicht-Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen. Für den Nachweis, dass eine Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen war oder den Zugang beschränken musste, kann eine Musterbescheinigung genutzt werden.
Link zur Musterbescheinigung: https://www.bmfsfj.de/blob/165074/e490eea648817db7d66f63fcc250cf0a/20210120-musterbescheinigung-data.pdf
Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch
FFP2-Masken bieten einen deutlich wirksameren Schutz als so genannte OP-Masken und selbstgenähten Stoffmasken, sind aber als Einmalprodukt hergestellt. Auf Grund ihrer begrenzten Verfügbarkeit in der aktuellen pandemischen Lage kann aber auch eine Mehrfachverwendung sinnvoll sein. Virologen und Mikrobiologen der Fachhochschule Münster und Westfälische Wilhelms-Universität Münster erläutern daher Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch.
Ausweitung des Kinderkrankengeldes im Jahr 2021
Durch eine Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise soll im Jahr 2021 ein Anspruch auf Krankengeld von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern sowie Schulen von der zuständigen Behörde auf Grund des Infektionsschutzes vorübergehend geschlossen werden, Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Die Krankenkasse könne die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert detailliert über die Re-gelungen, die das Ziel verfolgen, Eltern in Zeiten des Lockdowns und der Pandemie zu unterstützen.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet/164738
„Familienalltag in Zeiten von Covid-19“
Das Kinderschutz-Zentrum Leipzig hat eine Sammlung mit Tipps für den Familienalltag in der Corona-Pandemie, Spiel- und Abenteuerideen sowie Ansprechstellen für Not- und Krisensituationen erstellt. Hier finden sich auch Ratschläge, wie Kindern die aktuelle Situation erklärt werden kann, und Informationen darüber, wer bei Konflikten zur Seite steht.
http://www.kinderschutz-leipzig.de/aktuelles/detail/article/familienalltag-in-zeiten-von-covid-19.html
http://www.familienunterdruck.de/
Damit Kinder und Familien trotz Kontaktbeschränkung den Spaß am Lernen und am Wissenserwerb behalten, hat der Mitteldeutsche Rundfunk interessante Angebote unter #gernelernen zusammengefasst. Expertinnen und Experten erklären spannende Fakten von Aquaponik bis Zahlenlehre.
https://www.mdr.de/wissen/antworten/gernelernen-mdr-wissen-macht-dich-schlau100.html
„Schule daheim“ bei ARD alpha
Der Bildungskanal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, ARD alpha, ändert im Zuge der Verlängerung des Lockdowns und der Schulschließungen das Fernsehprogramm. Ab Montag, 11. Januar, sendet das Programm werktags zwischen 9 und 12 Uhr Bildungssendungen für alle Schularten und Schulfächer. Die Sendungen finden sich auch in der Mediathek des Bayerischen Rundfunks, der für das Programm verantwortlich ist.
Damit auch der Sportunterricht nicht zu kurz kommt, wurde das Format „Fit mit Felix“ entwickelt.
https://www.br.de/alphalernen/index.html
https://www.br.de/mediathek/sendung/fit-mit-felix-av:5e286ab2f995ef001abed11d
Keine Elternbeiträge für zu Hause betreute Kinder im Lockdown
Das Amt für Jugend und Familie informiert darüber, dass Eltern, deren Kinder aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung derzeit nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut werden können, keinen Elternbeitrag entrichten müssen. Dies gelte für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte (Kindertageseinrichtungen) sowie für Kindertagespflege, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten seien. Die Erstattung umfasse den Zeitraum der Geltung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 14. Dezember 2020 bis zum 5. Februar 2021. Voraussetzung sei, dass die betroffenen Eltern in der genannten Zeit keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Neuigkeiten vom 07.01.21
Lockdown bis 31.01.2021 verlängert – Auswirkungen auf Schulen und Kitas
In der Videoschaltkonferenz vom 05.01.2021 der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde der Beschluss gefasst, den bisher bis zum 10. Januar befristeten „Lockdown“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern.
„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.“
Daneben sollen private Treffen im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein. Weiterhin sollen in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Länder weitere Maßnahmen ergreifen, etwa zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eignen Wohnort.
Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben weiterhin geschlossen.
- Für Abschlußklassen (9. Klasse HS sowie 10. Klasse RS) gelten gesonderte Regelungen.
- Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben bis zum 29. Januar in häuslicher Lernzeit.
- Der Zeitraum der Winterferien wird verändert. Die Winterferien beginnen danach am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.
Weiterführende Informationen zu den derzeit aktuellen Regelungen bezüglich der verschiedenen Klassenstufen finden Sie hier:
Siehe https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Neuigkeiten vom 04.11.20
FAQ der Bundesregierung zu den deutschlandweiten Corona-Regeln
Die Bundesregierung hat Antworten auf häufige Fragen zu den aktuell deutschlandweiten Corona- Regeln veröffentlicht. Diese erläutern unter anderem die geltenden Regelungen für das öffentliche Leben, für Gastronomie, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen, für die Kindertagesbetreuung und die Schule.
Was gilt für den Kita-Betrieb?
Der Kita-Betrieb geht weiter. Mit Beginn des neuen Kita-Jahres ist in ganz Deutschland wieder weitgehend der Regelbetrieb gestartet. Laut Bundesfamilienministerin Giffey ist es Ziel aller Verantwortlichen, erneute flächendeckende Schließungen von Kitas und Kindertagespflege zu vermeiden. Die Umsetzung der Kinderbetreuung ist Ländersache. Der Bund unterstützt die Maßnahmen der Länder.
Welche Regelungen gelten für Schulen?
Die Schulen bleiben weiter geöffnet. Seit Ende der Sommerferien gibt es wieder Präsenzunterricht in den Schulen - soweit möglich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die jeweiligen Regelungen - zum Beispiel zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen - treffen die Bundesländer. Um die Digitalisierung des Lehrens und Lernens weiter voranzutreiben, hat der Bund seine Investitionen in den "Digitalpakt Schule " auf 6,5 Milliarden Euro aufgestockt. Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Ihrer Region finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.
Muss ich mein Kind in die Schule schicken, wenn es oder eine andere Person unseres Haushalts zur Risikogruppe gehört?
Grundsätzlich besteht in Deutschland Schulpflicht. Gehört eine Schülerin oder ein Schüler selbst zur Risikogruppe, muss in der Regel ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das belegt, dass ein Schulbesuch derzeit nicht möglich ist. Ein ähnliches Vorgehen empfiehlt sich, wenn Angehörige aus dem Haushalt des Kindes, beispielsweise Eltern oder Geschwister, zu einer Risikogruppe gehören. Gegebenenfalls besteht dann die Möglichkeit, ausschließlich an digitalem Schulunterricht teilzunehmen.
Die konkreten Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Länder und können variieren. Deshalb empfiehlt es sich dringend, die Frage nach einer Befreiung vom Präsenzunterricht vor Ort abzuklären.
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Ab Montag, 2. November gilt die neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung). Diese setzt die Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für den Freistaat Sachsen um. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 wieder außer Kraft.
Die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes sollen angesichts der Corona-Pandemie auf das absolut nötige Minimum reduziert werden. Der Mindestabstand von eineinhalb Meter solle, wo immer möglich, eingehalten werden. Es gelte das Prinzip der Kontaktbeschränkung in allen Lebensbereichen. Zur Risikominimierung werde dringend empfohlen, im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, beim Aufenthalt an Haltestellen, in Bahnhöfen, in Fußgängerzonen, im Einzelhandel und beim Aufenthalt in allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr bestehe hierzu eine Pflicht. Dies gelte auch grundsätzlich beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Gelände von Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Der Verzicht auf private Reisen, Besuche und Verwandtenbesuche werde dringend empfohlen.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis höchstens zehn Personen gestattet. Private Zusammenkünfte oder Feiern zu Hause sind lediglich mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis höchstens zehn Personen oder mit höchstens fünf Personen erlaubt.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf
Bundesregierung: „So schützt die Maske richtig“
Die Bundesregierung betont die Bedeutung des Tragens einer Alltagsmaske und stellt hierfür ein Video zum richtigen Gebrauch einer Maske zur Verfügung. In diesem Zusammenhang erläutert Prof. Dr. med. Leif Erik Sander, Facharzt für Innere Medizin an der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie der Charité Berlin: „Das Tragen von Masken schützt uns und andere vor der Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten.“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/so-schuetzt-die-maske-richtig-1804490
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/schutz-gegenueber-1742272
Vorbereitungen für den Winterferienpass 2021 unter Corona-Bedingungen
Die Auswertung des Sommerferienpasses ist mittlerweile abgeschlossen und hat ergeben, dass sich das neue Ausgabeformat des Ferienpasses bewährt hat. Zwar ist die Anzahl an ausgegebenen Ferienpässen und die Anzahl an Besucher/-innen zurückgegangen. Trotzdem wurden die Angebote mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen, die Einschränkungen und Bedenken in diesem Jahr sehr gut angenommen – ein Zeichen der Qualität und des Vertrauens in die Angebote des Ferienpasses. Da nach wie vor ungewiss ist, wie die kommenden Monate hinsichtlich der Corona-Pandemie verlaufen werden, wird der Winterferienpass 2021 auf dem Format des Sommers aufbauen. So wird es wieder das gedruckte Ferienpassheft geben sowie den Ferienprogrammkalender im PDF-Format zum Download auf der Ferienpass-Website. Die Angebote werden für die gesamten zwei Winterferienwochen mit dem Verkaufsstart des Winterferienpasses am Dienstag, 19. Januar 2021 im Internet veröffentlicht. Die Angebote können durch die Angebotspartner ab dem 23. November 2020 zugearbeitet werden. Fragen zum Ferienpass werden unter beantwortet.
Einschränkung der Öffnungszeiten des Amtes für Jugend, Familie und Bildung
Das Amt für Jugend Familie und Bildung verstärkt die telefonische Erreichbarkeit und schränkt den Publikumsverkehr zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) ein. Dienstleistungen und Beratungen des Amtes finden ab Montag, 02. November 2020 vorrangig per Telefon oder E-Mail statt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. In dringenden, unaufschiebbaren Fällen sind Vororttermine weiterhin möglich. Für den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) gilt diese Regelung für allgemeine Beratungsanliegen, z. B. zum Umgang oder Sorgerecht, nicht jedoch in Fragen des Kinderschutzes. Beurkundungen und Beratungen zu Unterhaltsfragen oder Vaterschaftsklärung erfolgen weiterhin ohne Terminvereinbarung an den Sprechtagen.
- Es erfolgt eine Zugangskontrolle mit Besuchersteuerung, um die Kontakte so weit wie möglich einzugrenzen.
- Bitte informieren Sie sich über das Leistungsangebot und die zu beachtenden Hinweise für Ihren Besuch für Beurkundungen und für Unterhaltsberatung/Klärung Vaterschaft.
Bitte beachten Sie, dass in allen Gebäuden der Stadtverwaltung eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt.
Grippeschutzimpfung in Zeiten der Corona-Pandemie
Das Bundesministerium für Gesundheit weist auf die Bedeutung der Grippeschutzimpfung in Zeiten der Corona-Pandemie hin, um so das Risiko zu minimieren, dass Corona und Grippe parallel auftreten. In diesem Jahre stehen doppelt so viele Impfdosen als im Vorjahr zur Verfügung. Laut dem Bundesgesundheitsministerium werde die Impfung empfohlen für ältere Menschen, für Personen mit Grundkrankheiten, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Krankheiten der Atmungsorgane oder Diabetes, aber auch für medizinisches Personal und Menschen, die in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr arbeiten.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/spahn-wirbt-fuer-grippeimpfung-1798684
Telefonisch Krankschreibung möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, bestehend aus der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), hat festgelegt, dass Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden können. Diese Sonderregelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
https://www.g-ba.de/downloads/34-215-903/56_2020-10-15_AU_Corona_bundesweit.pdf
Sommerferienpass 2020 trotz Corona-Pandemie
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie wird es einen Sommerferienpass 2020 geben. Trotz bestehender Einschränkungen ist es das Ziel, den Leipziger Kindern und Jugendlichen erholsame und kurzweilige Ferienaktivitäten zu bieten. Im Ferienpass-Heft werden in diesem Jahr insbesondere Kontaktdaten der Kooperationspartner des Ferienpasses aufgeführt sein. Ergänzend zum Ferienpass-Heft wird dann zum Sommerferienstart auf der Internetseite der Stadt über die dann möglichen Aktionen und Veranstaltungen informiert. Gegebenenfalls erfolgen auch Informationen zu spezifischen Hygieneregeln angesichts der Corona-Pandemie.
Feste Bestandteile des Ferienpasses sind der Eintritt in den Zoo Leipzig, die Stempelkarte für die Stadtbäder und die Ferienfahrkarte, mit der die Möglichkeit besteht, die Bus- und Bahnlinien der LVB sowie die Verkehrsmittel des MDV im Stadtgebiet Leipzig (Zone 110) frei zu nutzen. Dazu finden sich alle Informationen dann im gedruckten Ferienpass.
Verkaufsstart für den Sommerferienpass 2020 ist der 1. Juli 2020.
Der Ferienpass ist erhältlich:
- in den Verkaufsstellen der Leipziger Verkehrsbetriebe
- in der Bürgerinformation im Neuen Rathaus
- in den Bürgerämtern
- in den Städtischen Bibliotheken in Leipzig
- im Zoo Leipzig
- im Amt für Jugend, Familie und Bildung
- in vielen Schulen und anderen Einrichtungen.
Ermäßigte Pässe für Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass werden, wie in den vergangenen Jahren, ausschließlich in den Bürgerämtern verkauft.
Weitere Informationen finden sich auch auf der Ferienpass-Internetseite. Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Jugendhilfe unter der E-Mail-Adresse sehr gern zur Verfügung.
https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/ferienangebote/ferienpass/
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist nun veröffentlicht. Sie steht im „App-Store“ und im „Google-Play-Store“ kostenfrei zur Verfügung.
Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen und unsere Privatsphäre.
Die App kann jedoch nur dann richtig funktioniert, wenn möglichst viele Personen sie nutzen.
Über die Funktionsweise und die Anwendung informiert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Hier sind auch Links und für die Installation zu finden. Die Nutzung der App ist freiwillig.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Neuigkeiten vom 02.06.20
Onlineangebot „Elternrunde“
Zusammen mit anderen Leipziger Beratungsstellen hat die Erziehungs-und Familienberatungsstelle von Plan L ein moderiertes Gesprächsangebot von Eltern für Eltern zu Erziehungs- und Familien-themen geschaffen. In „Elternrunden“, die als virtuelle Gesprächsrunden stattfinden, können sich Eltern austauschen, ermutigen, Erfahrungen austauschen und die Ideen und Strategien anderer Eltern im Umgang mit der aktuellen Situation kennenlernen. Elternrunden finden aktuell donnerstags von 20:00 bis 21:00 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
https://planl-leipzig.de/projekt/elternrunde/
Kinderreport Deutschland 2020: Die Bedeutung des Draußenspielens für Kinder
Das Deutsches Kinderhilfswerk e.V. hat einen neuen Kinderreport herausgegeben. Der Report erscheint regelmäßig und untersucht kinderrechtliche relevante Sachfragen. Der diesjährige Report, der sich der Bedeutung des Draußenspielens für Kinder widmet, was angesichts der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie tagaktuell ist, kann kostenfrei heruntergeladen werden.
„Mit dem Kinderreport 2020 möchte das Deutsche Kinderhilfswerk angesichts der zunehmenden Pädagogisierung, Digitalisierung und Motorisierung unserer Gesellschaft einen Beitrag zu einer konsequenten Umsetzung des Rechts auf Spiel leisten.“
https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.2_Kinderreport_aktuell_und_aeltere/Kinderreport_2020/DKHW_Kinderreport_2020_Web.pdf
Neuigkeiten vom 20.05.20
Kinder- und Jugendzentrum Halle 5 e.V. wieder offen
Das Kinder- und Jugendzentrum Halle 5 e.V. kann unter Einhaltung der hygienischen Anforderungen endlich wieder Gäste empfangen.
Wenn Ihr den Club besuchen wollt, dann müsst Ihr unten an der Eingangstür klingeln oder Euch telefonisch unter 0341 / 3055866 melden. Die Mitarbeiter*innen holen Euch dann in das Haus hinein.
Deutscher Bildungsserver: Bildung in Zeiten von Corona
Das Redaktionsteam des „Deutschen Bildungsservers hat umfassende Informationen u.a. zu den Themen digitales Lernen im Schulbereich sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder, Hilfsangebote in Krisensituationen unter dem Stichwort „Bildung in Zeiten von Corona“ zusammengetragen.
https://www.bildungsserver.de/Bildung-in-Zeiten-von-Corona-12774-de.html#Schule_und_Unterricht_digital
Zweites Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der Zeit der Corona-Pandemie
Ziel des Gesetzes ist neben vielen anderen Regelungen die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der Zeit der Corona-Pandemie: „Die Regelung soll bis zum 30. September 2020 sicherstellen, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen“ (BT-Drs. 19/18967, S. 74).
Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Leichter Sprache
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informiert über die neue Corona-Schutz-Verordnung in Leichter Sprache und stellt die Regelungen anschaulich dar. Zwar gilt der Text der Verordnung, die Regelungen in leichter Sprache sollen aber helfen, die Vorschriften zu verstehen, um Infektionen zu vermeiden.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-CoronaSchutzVerordnung-LeichteSprache.pdf
Unterricht an weiterführenden Schulen
Ab dem 18. Mai 2020 gilt eine „eingeschränkte Schulbesuchspflicht für alle Schüler und Schülerinnen Sachsens. Damit wird die Unterrichtung an weiterführenden Schulen zumindest zweitweise wieder möglich. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen werden im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet.
Es gilt der Grundsatz, dass an einem Schultag nur jeweils so viele Schüler einer Klasse im Schulunterricht anwesend sind, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Schülern und Schülerinnen während des Unterrichts gewährleistet werden kann.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Schule-Kita-Hort-2020-05-12.pdf
Mittagessenversorgung für Bezieher von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziert. Seit Ende April werden auch die Kosten übernommen, wenn die Mahlzeit nach Hause geliefert wird. Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchsberechtigt auf Leistungen des Bildungspaketes sind. Das sind Berechtigte auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen.
Die Übernahme der dezentralen Mittagessenversorgung ist zunächst bis zum 31.07.2020 möglich.
Details und wichtige Hinweise finden sich auf der Internetseite der Stadt Leipzig.
- Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bitte an das Jobcenter Leipzig, 0341 913-10705, E-Mail-Adresse: ,
- Empfänger/-innen von Wohngeld/Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen wenden sich bitte an das Sozialamt, 0341 123-6501, E-Mail-Adresse: .
https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/bildung-und-teilhabe-mittagessenversorgung/
Öffentliche Spielplätze ab 6. Mai 2020 wieder zum Spielen geöffnet
Ab dem 6. Mai 2020 sind die über 300 öffentlichen Spielplätze in Leipzig wieder zum Spielen freigegeben. Dies gilt allerdings nur unter Einhaltung von bestimmten Abstands- und Hygieneregeln.
Eltern und Kinder werden gebeten, verantwortungsvoll und vorsichtig auf den Spielplätzen zu spielen sowie den Grundsatz der Kontaktbeschränkungen einzuhalten, um dadurch eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern: Das allgemein gültige Abstandsgebot einzuhalten; regelmäßiges und gründliches Händewaschen vor und nach dem Spielen ist selbstverständlich; die Regeln für das Husten und Niesen sind einzuhalten.
Notfall-Kinderzuschlag in der Corona-Zeit
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Familien, die wegen der Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, und jetzt (nur noch) ein kleines Einkommen erzielen, sollen besser unterstützt werden. Familien können ab dem 1. April 2020 den Kinderzuschlag als Notfall-KiZ leichter beantragen.
Der Kinderzuschlag (kurz: KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen als Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld. Dieses zusätzliche Geld soll zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes decken. Ein weiterer Vorteil des KiZ: Wer die staatliche finanzielle Unterstützung erhält, hat einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.
Die Prüfung des regulären Anspruchs auf KiZ erfolgt anhand des Einkommens aus den letzten 6 Monaten vor Antragstellung. Der KiZ wird dann für 6 Monate bewilligt.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/notfall-kiz
Öffnung von Einrichtungen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Ab dem 4. Mai 2020 können gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder geöffnet werden, wenn diese ein gefordertes Hygienekonzept umsetzen und professionelle Betreuung absichern können. Bitte informiert Euch / informieren Sie sich, ob „Dein“ Jugendclub auch wieder mit bestimmten Angeboten geöffnet hat.
Einstellung des Betriebes von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Mit der neuen, ab 04. Mai 2020 gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen wird die Aussetzung des regulären Schulbetriebes bis einschließlich 22.05.2020 verlängert. Danach finden an den Schulen im Freistaat Sachsen weiterhin kein Unterricht oder sonstige schulische Veranstaltungen statt. Dies gilt unter anderem nicht für die Durchführung von Prüfungen und Konsultationen. Unterricht kann jeweils in den Abschlussklassen und -jahrgängen sowie Vorabschlussklassen und -jahrgängen an allgemeinbildenden Schulen erteilt werden.
Für die Lene-Voigt-Schule heißt dies, dass die Klassen der Stufe 9 RS sowie die Klasse 8 HS ab dem 6. Mai den Unterricht wiederaufnehmen werden.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Allgemeinverfuegung_Kita_04_05_2020_final.pdf
Mehrsprachige Slide Shows mit Informationen zur Corona-Pandemie
Das Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig hat eine Reihe von Share Pics und Slide Shows erstellt, auf denen in sehr kompakter Form wichtige aktuelle und für Leipzig wichtige Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus dargestellt sind. Die Share Pics und Slide Shows sind in folgenden Sprachen verfügbar: Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch. Sie umfassen die Themen Schulen und Kitas, Tragen von Mundschutz, Jobcenter, Freunde treffen, Umgangsrecht von Eltern, Unterstützung von Unternehmen, sowie die Erreichbarkeit von Ämtern. Selbstverständlich können Share Pics und Slide Shows nicht umfassend informieren – Ziel ist es, wichtige Informationen kompakt aufzubereiten und darüber hinaus auf das ausführliche Informationsangebot der Stadt Leipzig hinzuweisen.
Das Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig beantwortet unter der E-Mail-Adresse weiterführende Fragen sehr gern.
Fahrplan für Öffnung der Schulen
Laut Mitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus sollen ab dem 6. Mai die Schülerinnen und Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, der Berufsbildenden Schulen, der Oberschulen sowie der Förderschulen wieder ihre Schulen besuchen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch die vierten Klassen wieder die Grund- und Förderschulen besuchen.
Für die Lene-Voigt-Schule heißt dies, dass die Klassen der Stufe 9 RS sowie die Klasse 8 HS ab dem 6. Mai den Unterricht wiederaufnehmen werden.
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
INSPIRATA: Spannende Experimente für zu Haus
Das Zentrum für mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung INSPIRATA veröffentlicht bei Face-book und Instagram jeden Tag ein spannendes, naturwissenschaftliches Experiment, das Interessierte jeden Alters zu Hause durchführen können. Unter den Hashtags #wirbleibenschlau und #INSPIRATA wird damit die Initiative „Wir bleiben schlau! Die Allianz für MINT-Bildung zu Hause“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ausgabe von Masken an junge Menschen im Leipziger Süden
Der Offene Freizeit-Treff „KiJuWe“ fertigt derzeit Masken an. Über den Kontaktladen der Straßensozialarbeiter, „suedpol“, in der Bornaischen Straße 49 werden diese Masken kostenfrei an junge Menschen auszugeben. Zu folgenden Öffnungszeiten ist der Kontaktladen geöffnet:
Montag von 14 bis 18 Uhr, Mittwoch von 13 bis 16 Uhr und Freitag von 14 bis 16 Uhr.
https://www.jugendhaus-leipzig.de/beratung/suedpol
Schulsozialarbeit
Die Mitarbeiter*Innen des Jugendhaus Leipzig e.V. bieten an der Lene-Voigt-Schule Schulsozialarbeit an. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung arbeiten alle Fachkräfte im Haus eng zusammen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, eine angenehme Schulatmosphäre zu schaffen, in der sich alle willkommen und wohl fühlen, gute Leistungen erbringen und den Schulabschluss schaffen können. Wir wünschen uns, dass jeder Schüler und jede Schülerin unsere Schule als positiven Lern – und Lebensort erfährt.
Im Rahmen der Schulsozialarbeit können folgende Angebote genutzt werden:
- Beratung für Schüler*Innen
- KriseninterventionBeratung für Lehrer*Innen
- Beratung für Eltern
- Soziales Lernen (z.B. Themen wie Kooperation, Konflikte lösen, Mobbing, Gewalt)
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit (z. B. geschlechtsspezifische Angebote)
- Themenbezogene Projektarbeit
- Weitervermittlung und Begleitung zu außerschulischen Hilfsangeboten und Ämtern
- Begleitung bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen
Schüler*Innen und Eltern können sich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die Schulsozialarbeiter*Innen wenden, um Gesprächstermine zu vereinbaren.
Heike Ebert
Tel: 01573 / 3030325 oder 0341/ 33386918
Jan Erbsmehl
Tel: 0163 / 3030328