Anmeldung neue 5. Klassen – Schuljahr 2026/2027

Liebe Eltern,

bis zum 27.02.2026 müssen Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden. Ein aufregender neuer Lebensabschnitt beginnt nun. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Schule und haben für Sie einen virtuellen Schulrundgang erstellt, damit Sie uns kennenlernen können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, uns zum Nachmittag der offenen Tür am 04.02.2026, von 15:30- 18:00 Uhr, zu besuchen.

Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

Wir eröffnen im SJ 26/27 3 fünfte Klassen. Für den Fall, dass nicht allen Eltern der Wunsch zur Beschulung ihres Kindes an unserer Schule erfüllt werden kann, beachten Sie bitte folgendes: Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet die Schulleitung im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand folgender Kriterien getroffen:

  1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns 2026/2027 unsere Schule besuchen.
  2. Nachgewiesener Inklusionsstatus
  3. Eng umgrenzte Härtefälle werden berücksichtigt. Hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die die Schulleitung nach Prüfung trifft. Hierzu soll ein ärztliches Attest und/oder eine hinreichende Begründung der Anmeldung beigefügt werden
  4. Zumutbare Schulweg-Dauer (max. 60 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
  5. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Losverfahren.

Bei der Auswahl sind der Zeitpunkt der Anmeldung sowie schulische Leistungen u.ä. unerheblich. Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen mit Ihrem Einverständnis an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen. Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen mit Ihrem Einverständnis an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für Ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen.

Die Anmeldungen können Sie im Zeitraum vom 09.02 – 13.02 von 09:00 – 11:30 Uhr und 23.02 – 27.02 von 08:00 – 14:00 Uhr persönlich im Sekretariat der Schule abgeben.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

im Original:

  • die ausgefüllte Anmeldung (gelbes Blatt, bitte beachten Sie Vorder- und Rückseite!) mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch (keine Privatschulen!) sowie
  • Bildungsempfehlung (ausgehändigt von der Grundschule)

als Kopie:

  • Halbjahresinformation der 4. Klasse,
  • Nachweis zur erfolgten Masernschutzimpfung
  • Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis des Kindes,
  • Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf,
  • Nachweis über eine festgestellte Lese- Rechtscheib- Schwäche
  • ein Nachweis des alleinigen Sorgerechtes.

  • Sollte die Unterschrift eines Sorgeberechtigten auf den Anmeldeunterlagen nicht möglich sein, benötigen wir eine Vollmacht des fehlenden Elternteils mit Unterschrift und dem Einverständnis aller drei angegebenen Wunschschulen.

Hinweise für die postalische Anmeldung:

Als Anmeldedatum gilt der Poststempel. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per Mail (bitte unbedingt angeben!) bis spätestens 06.03.2026.

Bitte senden Sie die oben genannten Unterlagen vollständig und gut leserlich ausgefüllt an:

Lene-Voigt-Schule,
Oberschule der Stadt Leipzig
Willi-Bredel-Straße 11
04279 Leipzig

Die Bescheide über die Aufnahme in Klasse 5 erhalten Sie am 22.05.2026.

Vorher sind keine verbindlichen Auskünfte über Zu- oder Absagen zulässig.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Wukasch
Schulleiterin

 

 

Mobilitätsberatung

Servicetelefon für Eltern
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